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   OLG Saarbrücken, 19.11.1974 - 7 U 4/74   

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https://dejure.org/1974,4006
OLG Saarbrücken, 19.11.1974 - 7 U 4/74 (https://dejure.org/1974,4006)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.11.1974 - 7 U 4/74 (https://dejure.org/1974,4006)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. November 1974 - 7 U 4/74 (https://dejure.org/1974,4006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 5 Nr. 2 Abs. 1; AHB § 6; VVG § 6 Abs. 3; VVG § 153 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    an den Versicherer oder aber an einen Anwalt zu wenden hat (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1979, 561; OLG Saarbrücken, VersR 1976, 157; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 28, Rdnr. 66).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09

    Kausalitätsgegenbeweis in der Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit

    Die Obliegenheit steht nicht zur Disposition des Versicherungsnehmers, sondern dient in erster Linie dem Zweck, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sich möglichst schnell in die Schadensermittlungen und -verhandlungen einzuschalten und notwendige eigene Feststellungen zu treffen (BGH VersR 1968, 58), der Versicherer hat an der rechtzeitigen Kenntnis des Versicherungsfalls schlechthin ein Interesse (OLG Saarbrücken VersR 1976, 157).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Ein Irrtum über zweifelhafte Rechtsfragen schließt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus, wenn sich der Versicherungsnehmer seinen Verhältnissen entsprechend um eine Klarstellung bemüht hat (OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.11.1974 - 7 U 4/74 - VersR 1976, 157).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    BU-Versicherung: Ärztliche Nachuntersuchung - Obliegenheitverletzung

    Die vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit entfällt nicht deshalb, weil der Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der Korrespondenz zu dem Nachprüfungsverfahren beteiligt war, wie die Schreiben der Beklagten vom 09.12.2013 (Blatt 122 der Akte Bd. 1) vom 24.01.2014 (Blatt 126-127 der Akte Bd. 1) und vom 25.03.2014 (Blatt 138-139 der Akte Bd. 1) belegen.Ein Irrtum über zweifelhafte Rechtsfragen schließt zwar Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus, wenn sich der Versicherungsnehmer seinen Verhältnissen entsprechend um eine Klarstellung bemüht hat (OLG Saarbrücken, VersR 1976, 157).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche

    Darauf, ob der Vorwurf einer grob fahrlässigen Schadensverursachung im zur Entscheidung stehenden Sachverhalt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles berechtigt gewesen wäre, kommt es nicht an, da die Leistungsfreiheit nach der gebotenen generellen Betrachtungsweise den Nachweis eines Schadens gerade nicht voraussetzt, sondern die generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers sanktioniert, den Versicherer durch die Obliegenheitsverletzung von einer umfassenden Aufklärung des Schadensablaufs abgehalten zu haben (OLG Saarbrücken VersR 1976, 157, 158; OLG Köln, NVersZ 2001, 227, 228).
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